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BATTERIE-RECYCLING

Hinweise zur Batterieentsorgung

So entsorgen Sie Altbatterien richtig — und das müssen Sie zum Pfand bei Starterbatterien wissen.

Batterien gehören nicht in den Hausmüll.

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben — damit sie wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.

Rückgabe

Altbatterien, die wir als Neubatterien führen oder geführt haben, nehmen wir zurück.

  • Bei uns vor Ort: Lessingstr. 2, 89231 Neu-Ulm
  • Per Versand: auf eigene Kosten an unser Versandlager
  • Örtliche Sammelstellen nehmen Altbatterien ebenfalls an

Symbole verstehen

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: nicht in den Hausmüll. Zusätze weisen auf Schadstoffe hin:

  • Pbmehr als 0,004 % Blei
  • Cdmehr als 0,002 % Cadmium
  • Hgmehr als 0,0005 % Quecksilber

Pfand auf Starterbatterien

10,00 €

inkl. MwSt., gemäß § 19 BattDG — separat zum Artikelpreis ausgewiesen

  • Wird bei Rückgabe der gebrauchten Starterbatterie voll erstattet
  • Pfandmarke aufbewahren — sie sichert Ihre Erstattung

Starterbatterien nicht per Post zurücksenden

Gebrauchte Starterbatterien sind Gefahrgut und dürfen nicht per Post versandt werden. Geben Sie sie bei uns vor Ort oder bei Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen ab.

Allgemeine Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative Batterie-Zurück.

Pfand, Pfandmarke und Erstattung bei Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Starterbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 19 BattDG verpflichtet, je Starterbatterie ein Pfand in Höhe von 10,00 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine gebrauchte zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine gebrauchte Starterbatterie zurück, die wir gemäß § 18 BattDG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, nehmen wir diese kostenlos zurück und erstatten den Pfandbetrag.

Soweit wir gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 BattDG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei Rückgabe der genutzten Starterbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse. Eine Rücksendung per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Genutzte Starterbatterien können alternativ kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird dort nicht zurückerstattet — Sie können sich aber die Rückgabe auf der Pfandmarke quittieren lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück. Soweit keine Pfandmarke ausgegeben wurde, genügt der Rückgabenachweis des Erfassungsberechtigten — er darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.

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